Barrierefreiheitserklärung

Wir (Gemeinde Oberdachstetten) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://oberdachstetten.de/ .

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Gemeinde Oberdachstetten
Rathausstraße 7
91617 Oberdachstetten
09845/9797-0
09845/9797-20
E-Mail: poststelle@oberdachstetten.de 

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 09845/9797-0

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Dynamisch generierte HTML-Elemente, die nicht immer semantisch korrekt ausgezeichnet sind.
  • Formulare im Bürgerservice-Portal, bei denen teilweise ARIA- und Autocomplete-Attribute fehlen.
  • Karteninhalte (z. B. OpenStreetMap-Karten), bei denen Alternativtexte für Bilder teilweise fehlen.
  • Einige PDF-Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, sind nicht vollständig barrierefrei. 

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

  • Komplexe dynamische Elemente, die durch externe Softwarepakete erzeugt werden, z. B. Formular- und Verwaltungsfunktionen im Bürgerservice-Portal.
  • PDF-Dokumente, die regelmäßig von Dritten bereitgestellt werden und deren Anpassung auf Barrierefreiheit extern erfolgen müsste. 

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

  • Inhalte, die von Drittanbietern bereitgestellt werden und auf die die Gemeinde keinen Einfluss hat (z. B. bestimmte PDF-Dokumente, Kartendienste).
  • Interaktive Elemente und Anwendungen, deren vollständige Anpassung auf Barrierefreiheit technisch derzeit unverhältnismäßig wäre. 

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

  • PDF-Dokumente können auf Anfrage per E-Mail oder telefonisch als barrierefreie Version bereitgestellt werden.
  • Informationen aus dynamischen Formularen und interaktiven Elementen können über das Bürgertelefon oder per E-Mail erfragt werden: +49 9845 97970.
  • Karteninformationen und Ortspläne können als PDF oder in gedruckter Form beim Rathaus angefordert werden. 

Evaluationsmethode

  • Manuelle Überprüfung der Website unter Nutzung gängiger Screenreader und Tastaturnavigation.
  • Einsatz von automatisierten Prüfwerkzeugen für HTML-Validität und Barrierefreiheit (z. B. Accessibility-Checker, WAVE).
  • Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern fließen in die fortlaufende Verbesserung der Barrierefreiheit ein.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt. 

Die Erklärung wurde zuletzt am 16.06.2025 überprüft.

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Rathausstraße 7
91617 Oberdachstetten
Telefon: +49 (0)9845 97970
Telefax: +49 (0)9845 979720
E-Mail: poststelle@oberdachstetten.de

Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr


Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
Mo. & Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch: 14.30 - 17.30 Uhr

Am Mittwochnachmittag findet darüber hinaus von 16.30 – 17:30 Uhr eine offene Bürgersprechstunde von Bürgermeister Martin Assum statt.

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