Verehrte Gäste,
liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberdachstetten begrüße ich Sie recht herzlich.
Ich freue mich, dass Sie Oberdachstetten auf diesem Wege besuchen. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, können Sie sich an mich unter der Telefonnummer 09845/9797-0 wenden.
Es wäre schön, wenn wir Sie mit unserem digitalen Angebot auf Oberdachstetten neugierig gemacht haben.
Ich freue mich auf Ihr Kommen.
Ihr Martin Assum
1. Bürgermeister
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Aktuelle Meldungen
Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Lehrberg und Oberdachstetten
Bundesstraße 13; Ortsumgehung Gräfenbuch
Umleitung bis Ende Juli
Das Staatliche Bauamt Ansbach wird am Montag, den 23.06.2025 mit erforderlichen Erneuerungsarbeiten auf der Bundesstraße 13 im Bereich der Ortsumgehung Gräfenbuch beginnen. Die Bundesstraße muss für den Zeitraum der Arbeiten voll gesperrt werden. Eine Fertigstellung der 5,5 km langen Baustrecke der Bundesstraße 13 ist für Ende Juli geplant.
Die Bundesstraße 13 weist im Baubereich Schadstellen, Netzrisse und Verdrückungen auf. Daher sind die Asphaltschichten zu erneuern. Als Besonderheit wird beim Einbau der neuen Asphaltschichten ein Niedertemperaturasphalt verwendet. Dieser soll zukünftig die Emissionen beim Einbau von Asphalt verringern. Um die Bauzeit so gering wie möglich zu halten, wird die Maßnahme unter Vollsperrung des Streckenabschnittes durchgeführt.
Der Verkehr aus Richtung Norden wird bei Oberdachstetten über Anfelden - Unterfelden und Colmberg wieder auf die Bundesstraße 13 bei Lehrberg geleitet. Der Verkehr aus Richtung Süden wird wie der nördliche Verkehr gegenläufig bei Lehrberg über Colmberg - Unterfelden und Anfelden wieder auf die Bundesstraße 13 bei Oberdachstetten geleitet.
Die Verkehrsteilnehmer nach bzw. von Flachslanden werden über die Staatsstraße 2245, die sog. „Hochstraße“, nach Oberdachstetten Richtung Uffenheim bzw. über Oberdachstetten und die Umleitungsstrecke nach Ansbach geführt.
Die Bundesrepublik Deutschland investiert im Zuge dieser Maßnahme ca. 1,85 Mio. Euro.
Da im nördlichen Bereich der Bundesstraße 13 an der Steige Marktbergel ebenfalls Sanierungsarbeiten anstehen und die Komplettdauer sowie die Mehrbelastungen auf den Umleitungsstrecken bei allen Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden sollen, werden diese beiden Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt.
Das Staatliche Bauamt Ansbach bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer sowie die Anlieger der betroffenen Umleitungsstrecken um Verständnis für die dringend erforderlichen Straßenbauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrsbehinderungen.
Wer sich genauer über die Sperrungen und Umleitungen oder auch über andere laufende oder geplante Projekte des Staatlichen Bauamtes Ansbach informieren möchte, wird auf der Internetseite https://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/projekte/B51S.BBBC0118.00.html fündig. Allgemeine Informationen zu laufenden Baustellen und damit verbundene Umleitungen sind über bayerninfo.de oder der dazugehörigen App für Android und iOS verfügbar.
Gestattungen nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen
Nach den Regelungen des GastG ist es erforderlich, für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, einen Gestattungsantrag bei der örtlichen Gemeinde zu stellen. Der Gestattungsantrag kann formlos per E-Mail an
- Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters bzw. des Antragstellers
- Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung
- Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit Vorlage einer vorherigen Gestattung für eine gleichartige Veranstaltung, die ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde bzw. Angabe der Daten einer vorherigen nicht beanstandeten Veranstaltung. Alternativ ist ein Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Oberdachstetten vorzulegen.
Gemäß einer seit 01.06.2025 geltenden Neuregelung gilt die Gestattung nach einer Frist von zwei Wochen nach Antragseingang automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion), falls die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist. Ein Gestattungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. In allen anderen Fällen wird die Gemeinde wie bisher einen Bescheid erlassen.
Grundsteuer ab 2025: FAQ
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