Bekanntmachungen
Der Vorbericht zum Haushalt gibt einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Oberdachstetten für das laufende Halbjahr.
Dieser ist einsehbar unter:
https://oberdachstetten.de/rathaus/downloads.html#haushalt
Nach den Regelungen des GastG ist es erforderlich, für Vereinsfeste und sonstige gestattungspflichtige Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, einen Gestattungsantrag bei der örtlichen Gemeinde zu stellen. Der Gestattungsantrag kann formlos per E-Mail an
- Angabe der persönlichen Daten des Veranstalters bzw. des Antragstellers
- Angabe des Orts und Zeitraums der Veranstaltung
- Angabe der zur Verabreichung vorgesehenen Speisen und Getränke
- zur Glaubhaftmachung der Zuverlässigkeit Vorlage einer vorherigen Gestattung für eine gleichartige Veranstaltung, die ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde bzw. Angabe der Daten einer vorherigen nicht beanstandeten Veranstaltung. Alternativ ist ein Führungszeugnis vorzulegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde Oberdachstetten vorzulegen.
Gemäß einer seit 01.06.2025 geltenden Neuregelung gilt die Gestattung nach einer Frist von zwei Wochen nach Antragseingang automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion), falls die Genehmigungsvoraussetzungen offensichtlich vorliegen und keine vertiefte Prüfung veranlasst ist. Ein Gestattungsbescheid wird in diesen Fällen nicht erstellt. In allen anderen Fällen wird die Gemeinde wie bisher einen Bescheid erlassen.
Seit 01.05.2025 dürfen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente verwendet werden. Etwaigen Missbrauch und Fälschungen wird so vorgebeugt.
Bürgerinnen und Bürger können zukünftig wählen, ob sie ihr Lichtbild direkt in der Behörde oder separat bei einem Fotodienstleister aufnehmen lassen. Letztere müssen die Aufnahmen ab dem 01.05.2025 der Behörde das Lichtbild über eine zertifizierte Cloud bereitstellen. Für Lichtbilder, die vor Ort in der Behörde mit einem PointID®-System gemacht werden, erheben die Kommunen bundesweit einheitlich eine Gebühr von 6,00 € je genutztem Lichtbild. Da die schrittweise Ausstattung aller Kommunen mit Aufnahmesystemen noch nicht abgeschlossen ist, können wir derzeit die Aufnahme von Lichtbildern noch nicht anbieten. Die Verarbeitung von QR-Codes der Fotodienstleister ist jedoch ohne Einschränkung möglich. Aktuelle Papierlichtbilder können in Ausnahmefällen übergangsweise bis Ende Juli 2025 noch akzeptiert werden. Das neue Verfahren gilt für Pässe und Ausweise. Für andere Dokumente, bspw. den Führerschein können weiterhin Papierlichtbilder verwendet werden.
Ergänzend wurde seit 01.05.2025 der Direktversand von Ausweisdokumenten gegen eine Zusatzgebühr von 15,00 € eingeführt. Dadurch kann bei Bedarf die persönliche Abholung im Bürgerbüro entfallen. Die einheitlich vorgegebene Gebühr ist notwendig, weil ein besonderes Zustellverfahren sicherstellt, dass die Dokumente nur an die antragstellende Person ausgehändigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Meldeamt unter: 09845/9797-12.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.personalausweisportal.de/FAQ
Laut Mitteilung des Landratsamtes Ansbach ist für Biberangelegenheiten ab sofort die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ansbach zuständig (Tel. 0981/468-4201, E-Mail:
Aufgrund der Elternzeit der Mitarbeiterin des Meldeamts ist es notwendig, die Öffnungszeiten des Meldeamtes anzupassen.
Das Meldeamt der Gemeinde Oberdachstetten ist ab 01.04.2025 wie folgt geöffnet:
Montag: von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: von 8.00 bis 12.00 Uhr
Die allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie die Bürgermeistersprechstunde am Mittwoch von 16.30 bis 17.30 Uhr sind davon nicht betroffen.

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung.
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4
