als Erster Bürgermeister der Gemeinde Oberdachstetten begrüße ich Sie recht herzlich auf unserer Homepage.

Ich freue mich, dass Sie Oberdachstetten auf diesem Wege besuchen und hoffe, dass Sie die gewünschten Informationen erhalten. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, können Sie sich an mich unter der Telefonnummer 09845/9797-0 wenden.

Es wäre schön, wenn wir Sie mit unserem Internetangebot auf Oberdachstetten neugierig gemacht haben.

Ich freue mich auf Ihr Kommen.

Ihr Martin Assum
1. Bürgermeister

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Aktuelle Meldungen

Veränderte Verkehrsführung aufgrund von Bauarbeiten

Entsprechend des Baufortschritts liegt wiederum eine Veränderung der Verkehrsführung vor (siehe Skizze). 

Die Zufahrt zum Bahnhof erfolgt jetzt wieder über die Seite „Sparkasse“, eine Wendemöglichkeit für den Bus wurde von der FA. EHF geschaffen. Die Seite Sparkasse ist entsprechend mit „Zufahrt Entsorger frei“ beschildert.

Die Mülltonnen der Häuser Nürnberger Straße 14 und 16 werden an das Ende des gesperrten Bereichs an der Nürnberger Straße gebracht.

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Ab Samstag, 16.03.2024, darf geeignetes Material an die Osterfeuerplätze gebracht werden.

Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern

Das Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht.

Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24.00 Uhr vollständig abgebrannt oder gelöscht sein.

Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten:

  1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigmaterial verwendet werden. Zum Anzünden des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger genutzt werden. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden.

  2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vegetationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist darauf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden.

  3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäugern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind schonend in einen neuen und sicheren Unterschlupf zu bringen.

  4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1 Verordnung über die Verhütung von Bränden – VVB –). Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden:

    - mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 BayWaldG)
    - mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1, Satz 2 VVB)
    - mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVB)
    - mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 VVB).

    Wer beabsichtigt, in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte zu errichten oder zu betreiben, bedarf der Erlaubnis durch die Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landratsamt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG). Bei geringeren Entfernungen als 100 m von leicht entzündbaren Stoffen und 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverwaltung (§ 25 VVB) erforderlich.

    Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonnwendfeuers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

  5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponieklasse I – DK I – (z.B. Müllumladestation und Deponie Im Dienstfeld, 91589 Aurach) zu erfolgen.

  6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Einwilligung des Grundstückseigentümers muss vorliegen).

  7. Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig einzuholen (z.B. Befreiung für Landschaftsschutzgebiete). Soweit während des Abbrennens des Osterfeuers alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen. Sollen ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Lebensmittelkontrolleur des Landratsamtes Ansbach anzuzeigen.

  8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüblich bekanntzumachen.

  9. Hinweise:

    a) Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten kann eine Straftat darstellen, die nach §§ 306 ff. StGB bestraft werden kann.

    b) Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze (z.B. beim vorzeitigen Abbrennen des Oster- bzw. Sonnwendfeuers) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Ansbach, 31.01.2024
LANDRATSAMT ANSBACH
gez.
Dr. Jürgen Ludwig
Landrat
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Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung

In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.

In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt

Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren. -2- Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert

Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:

https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:

https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4

Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:

https://s.bayern.de/storymap-pm 

Bauvorhaben Ausbau Bahnhofstraße - Zeitlicher Ablauf

Die Bauarbeiten für den Neubau der Rezatbrücke in der Bahnhofstraße konnten Ende Juli erfolgreich abgeschlossen werden. Die Straßenbauarbeiten haben unmittelbar im Anschluss Anfang August 2023 begonnen. Mittlerweile ist die Bahnhofstraße zwischen der Hauptstraße und der Einmündung Rezatstraße aufgeschottert. Ab der letzten Augustwoche wird bis Mitte September 2023 der Teilbereich der Bahnhofstraße zwischen der Einmündung Rezatstraße und dem Bahnhof aufgeschottert. Die Anwohner aus der Rezatstraße können in dieser Zeit über die Hauptstraße (Sparkasse) ihre Anwesen auf der Schottertrasse anfahren.

In der zweiten Septemberhälfte werden die Fahrbahnränder hergestellt. Im Anschluss soll bis zur Kirchweih die untere Asphaltschicht (Tragschicht) von der Sparkasse bis zum Bahnhof eingebaut werden. Diese Arbeiten erfolgen in zwei Teilabschnitten, um die Erreichbarkeit der Rezatstraße zu gewährleisten. Im Anschluss daran sollen bis zur Winterpause die Straßenbauarbeiten vom Bahnhof in Richtung Schützenheim fortgesetzt werden. Die Anlieger sowie der Busverkehr zum Bahnhof können in dieser Zeit über die Hauptstraße (Sparkasse) zufahren. Bis zur Winterpause soll auch in diesem Bereich die Tragschicht eingebaut werden.

Im Frühjahr 2024 werden nach der Winterpause die Arbeiten an den Gehwegen fortgesetzt und die restlichen Straßenbauarbeiten durchgeführt. Anschließend werden die Park-and-Ride-Anlage sowie die Bushaltestelle hergestellt. Mit einem vollständigen Abschluss der Arbeiten wird bis zu den Sommerferien 2024 gerechnet. Die zu Baubeginn bestehenden Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den Entsorgungsfahrzeugen konnten zwischenzeitlich geklärt werden. Hierzu wurden den Entsorgungsfahrzeugen Anliegerrechte eingeräumt. Im Übrigen wurden das Ingenieurbüro und die ausführende Baufirma darum gebeten, die Anlieger rechtzeitig und direkt auf Einschränkungen oder neue Bauphasen hinzuweisen.

Es ist uns bewusst, dass es bei einer Bauzeit von über einem Jahr zu teilweise erheblichen Einschränkungen im Anliegerverkehr kommen kann. Der Ausbau der Bahnhofstraße ist für eine zeitgemäße Erschließung unseres barrierefreien Bahnhofs und die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs sehr wichtig. Zudem ist eine Sanierung des in die Jahre gekommenen Straßenkörpers und die Behebung verschiedener Mängel an den drei Brückenbauwerken in der Bahnhofstraße bzw. Nürnberger Straße erforderlich. Wir werden zusammen mit dem Ingenieurbüro Christofori und der ausführenden Baufirma versuchen, die Einschränkungen in vertretbaren Maß zu halten.

Wir bitten Sie um Verständnis für die Bauarbeiten und damit einhergehende Beeinträchtigungen. Nach mehreren Monaten Baustelle möchte wir uns an dieser Stelle auch im Namen aller am Bau Beteiligten für die bisherige Geduld und Nachsicht ganz herzlich bei Ihnen bedanken.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Gemeindeverwaltung sowie Herr Fabian Fischer vom Ingenieurbüro Christofori (Tel.: 09872/95711-12, E-Mail: fabian.fischer@christofori.de) gerne zur Verfügung.

Information zu Fehlermeldungen bei Funkwasserzählern

Bitte überprüfen Sie Ihre Funkwasserzähler regelmäßig auf etwaige Fehlermeldungen. Diese werden im Display Ihres Wasserzählers angezeigt. Auch mögliche Leckagen können Sie damit frühzeitig entdecken und somit Schäden am Gebäude vorbeugen.

Hier geht's zum PDF: Information zu Fehlermeldungen bei Funkwasserzählern

Das Wichtigste in der Übersicht

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          Telefon: +49 (0)9845 97970
          Telefax: +49 (0)9845 979720
          E-Mail: poststelle@oberdachstetten.de

          Öffnungszeiten Verwaltung:
          Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr


          Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt:
          Mo., Di., Do. & Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr

          Mittwoch: 14.00 - 17.30 Uhr

          Am Mittwochnachmittag findet darüber hinaus von 16.30 – 17:30 Uhr eine offene Bürgersprechstunde von Bürgermeister Martin Assum statt.

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